 Kurz-Info:
Winterdienst lt. STVO § 93 durch Schneeräumung mit unserem neuesten Fuhrpark
und anschliessender Streuung durch Streusalz oder Streusplitt. Zusammenkehren
und Entsorgen des Streusplitt im Frühjahr !
Vergessen
sollte man auch nicht, den Winterdienst zu organisieren. Im Winter sind
unsere Trupps tagtäglich rund um die Uhr unermüdlich im Einsatz, um Ihre Flächen
- ob den Gehsteig, Parkplatz oder die Garagenausfahrt - von Schnee und
Glatteis zu befreien. Dadurch beugen Sie Unfälle vor. Selbstverständlich
geht auch gleichzeitig die gesetzliche Haftung für Unfälle an uns über. Der gefallene
Schnee wird mechanisch, vorwiegend mit dem Schneepflug geräumt. Zur Bekämpfung
der Winterglätte wird als Streumittel vorwiegend Streusalz und Splitt verwendet.
Ganz nach Ihren individuellen Anforderungen übernehmen wir sämtliche Arbeiten,
damit Sie jeden Tag in Ruhe Ihrer Arbeit nachgehen können. |