BAUMKONTROLLE
& BAUMKATASTER (für
ÖFFENTLICHE und PRIVATE AUFTRAGGEBER !!!) |
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Erfassung, Verwaltung und regelmäßige Kontrolle
von Baumbeständen sollten längst umfassend passieren.
Denn öffentliche Hand, Gemeinden und Parkverwaltungen,
Schulen, Kindergärten, Unternehmen aber auch Privatpersonen
haften für Schäden, die durch die Vernachlässigung
ihrer Aufsichtspflicht entstehen. Wird ein Mensch
durch einen herabstürzenden Ast oder umfallenden
Baum verletzt, ist der/die Baumeigentümer/in
haftbar. Es sei denn, er/sie kann nachweisen,
dass der Baum regelmäßig und fachgerecht kontrolliert
oder begutachtet wurde. Mit der Einführung eines
elektronischen Baumkatasters erfolgt die Baumkontrolle
schnell und sicher und der Aufsichtspflicht wird
Genüge getan.
Eine erhöhte
Sorgfaltspflicht gilt besonders für Gemeinden
und Hausverwaltungen (§1319 ABGB).
(Pdf-Download:
Infoblatt
Gemeinde + Infoblatt
Liegenschaften)
Falls
Sie noch keinen Baumkataster haben sollten,
beraten und informieren wir Sie darüber
gerne.
Wir
bieten Ihnen:
- Visuelle Kontrolle und Beurteilung der
- Vitalität von
Bäumen (ÖNORM 1122)
- Aufnahme von Baumbeständen in Kataster
- Führen und Aktualisieren von Katasterdatenbanken
- Erstellung eines Pflegeplanes
- Kostenersparnis durch Pflegeplan
- Schutz der Bäume auf Baustellen
- Unterweisung für Verantwortliche
- des öffentlichen
Grünraumes
- Ausschreibung für Baumpflegearbeiten
- mit Leistungsverzeichnis
- Warenübernahme & Qualiätskontrolle
- Kontrolle bei Neupflanzungen
- Unfallverhütung in der Baumpflege
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